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Wir würden uns sehr freuen Eure Meinung und Anregungen zu unserer Seite zu lesen!
Doch leider werden Gästebüchern seit einiger Zeit von Robotern für Werbung mißbraucht. Schon Stunden nachdem man sein Gästebuch aufgeräumt hat, ist es wieder vollgemüllt mit Werbung. Also haben wir
unser altes Gästebuch schweren Herzens aufgegeben. :-(
Jetzt probieren wir mal ein neues Gästebuch.
Das Landgericht Köln <http://www.lg-koeln.nrw.de/> hat im Urteil vom Dezember 2002 (AZ 28
O 627/02) zur Frage der Haftung des Betreibers für Forumseinträge Stellung genommen. Danach ist der Foren-Anbieter nicht zu einer kontinuierlichen Überprüfung von Postings verpflichtet. Als Diensteanbieter im Sinne
der der Paragrafen 9 bis 11 TDG sei der Betreiber nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit
hinweisen. Ein Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet.
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